Allgemeine Geschäftsbedingungen der innoreq® GmbH

Version 1.0 (15. April 2024)

    1.    Geltungsbereich 

  • Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der innoreq® GmbH, Allee am Röthelheimpark 54, 91052 Erlangen (im folgenden als „innoreq“ bezeichnet) gelten für alle Leistungen, die die innoreq für Teilnehmer im Rahmen von Veranstaltungen erbringt. 
  • Leistungen in diesem Zusammenhang können bereitgestelltes Material oder Veranstaltungen sein.
  • Als Material gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich: Dokumente, gleichgültig ob sie physisch oder als Download angeboten werden, und ob sie allgemeinen oder individualisierten Inhalt umfassen.
  • Als Veranstaltungen zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: Webinare, Workshops, Trainings oder vergleichbare Angebote, gleichgültig ob sie online oder vor Ort erbracht werden, und ob sie öffentlich oder individualisiert stattfinden.
  • Das Angebot von innoreq richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

    2.    Veranstaltungen: Anmeldung und Vertragsschluss

  • Angebote der innoreq für Veranstaltungen sind freibleibend und unverbindlich.
  • Anmeldungen zu Veranstaltungen können verbindlich nur über entsprechende Formulare auf unseren Webseiten oder per EMail erfolgen.
  • Die Anmeldung eines Teilnehmers ist erst dann verbindlich, wenn sie durch die innoreq schriftlich per EMail oder Brief bestätigt wurde. 
  • Es gibt keinen Anspruch auf eine Teilnahme, die Entscheidung über die Annahme einer Anmeldung obliegt innoreq.
  • Das Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung hat ein Teilnehmer erst nach Bestätigung durch innoreq.

    3.    Material: Anmeldung und Vertragsschluss

  • Angebote der innoreq für bereitgestelltes Material sind freibleibend und unverbindlich.
  • Sowohl für kostenfrei bereitgestelltes, als auch für kostenpflichtiges Material gelten insbesondere alle im Abschnitt „Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte“ aufgeführten Regelungen.
  • Sofern ein Nutzer das angeforderte Material (z.B. im Rahmen einer Registrierung mit anschließendem Download) zur Verfügung gestellt bekommen hat, hat er kein Recht mehr zu Stornierung, Widerruf oder Rückerstattung.

    4.    Preise

  • Es gelten grundsätzlich die beim jeweiligen Angebot aufgeführten Preise.
  • Sofern nicht anders angegeben gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Der Preis umfasst die beim jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen.

    5.    Veranstaltungen: Anreise und Unterkunft

  • Für Anreise und Unterbringung ist grundsätzlich der Teilnehmer selbst verantwortlich.

    6.    Zahlungsbedingungen

  • Die Teilnahmegebühren für Online-Veranstaltungen sind grundsätzlich sofort fällig.
  • Sofern Material kostenpflichtig bereitgestellt wird, erhält der Teilnehmer das Material erst nach vollständiger Bezahlung.
  • Teilnahmegebühren für Vor-Ort-Veranstaltungen sind zu 50% bei Buchung fällig, zu 50% binnen 8 Tagen nach Ende der Veranstaltung.
  • Für den Kauf bzw. die Buchung nutzt innoreq externe Dienstleister wie Stripe oder Paypal, um die Zahlungen und Terminvereinbarungen abzuwickeln.
  • Rechnungen werden, soweit technisch möglich, automatisch erstellt und mit der Buchungsbestätigung übersandt. Der Teilnehmer kann die Rechnung ggf. auch per EMail anfordern.
  • Einwände gegen Rechnungen können innerhalb von 14 Kalendertagen, aber nur bis spätestens einen Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung schriftlich und mit Begründung durch innoreq berücksichtigt werden.
  • Sofern die Zahlung nicht bereits zum Zeitpunkt der Buchung vollständig erfolgt, ist der ausstehende Rechnungsbetrag durch Überweisung auf eines der von innoreq angegebenen Konten zu zahlen.
  • Für Mahnungen bei Zahlungsverzug werden 5,00% des Rechnungsbetrags als Gebühren berechnet.

    7.    Veranstaltungen: Umbuchungen, Verschiebungen

  • Für eine bereits gebuchte und bestätigte Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, falls er verhindert sein sollte. 
  • Der Ersatzteilnehmer muss in der Lage sein, der Veranstaltung sachlich in gleicher Weise beizuwohnen.
  • Kann kein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden, und handelt es sich bei der Veranstaltung um eine Individualveranstaltung, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
  • Entstehen durch die Verschiebung eines Termins auf Veranlassung des Teilnehmers Kosten (insbesondere durch nicht erstattbare Reise- und Unterbringungskosten für den Veranstalter), werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  • Durch eine Verschiebung entstehende Kosten des Teilnehmers trägt dieser selbst.
  • Findet eine Verschiebung auf Veranlassung von innoreq statt (z.B. aufgrund von Erkrankung), wird der Teilnehmer schnellstmöglich darüber informiert. 
  • In diesem Fall steht innoreq das Recht zu, einen Ersatzreferenten zu benennen. 
  • Ist dies nicht möglich, wird innoreq mit dem Teilnehmer einen Ersatztermin vereinbaren. 
  • Kosten, die innoreq durch eine Verschiebung aus eigener Veranlassung entstehen, werden dem Teilnehmer nicht angelastet.

    8.    Veranstaltungen: Stornierungen

  • Wird eine bereits gebuchte und bestätigte Veranstaltung durch innoreq abgesagt, erhält der Teilnehmer seine bereits gezahlten Gebühren zu 100% zurückerstattet.
  • Wird eine bereits gebuchte und bestätigte Veranstaltung durch den Teilnehmer abgesagt, erfolgt eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren nur, wenn die Absage bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. 
  • Die Erstattung beträgt 50% des bereits gezahlten Betrags bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Erfolgt die Absage später werden 10%  des bereits gezahlten Betrags erstattet.
  • Entstehen durch die Absage eines Termins auf Veranlassung des Teilnehmers Kosten (insbesondere durch nicht erstattbare Reise- und Unterbringungskosten für den Veranstalter), werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  • Entstehen hierdurch Kosten (insbesondere durch nicht erstattbare Reise- und Unterbringungskosten) für den Veranstalter, trägt diese der Teilnehmer.

    9.    Veranstaltungen: Widerruf

  • Durch die Buchung eines Angebots von innoreq kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und innoreq zustande.
  • Dieser Vertrag kann binnen 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen durch den Teilnehmer widerrufen werden. 
  • Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist mittels eindeutiger Erklärung per Brief oder EMail bei innoreq eingehen.
  • Der Widerruf muss an eine der folgende Adresse gerichtet werden:
    • innoreq GmbH, Allee am Röthelheimpark 54, 91052 Erlangen (Brief)
    • service@innoreq.com (EMail)
  • Das Widerrufsrecht erlischt sofort auch vor dieser Frist, wenn der Vertrag durch die innoreq erfüllt wurde, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Downloads oder die Durchführung eines Webinars.
  • Sofern der Widerruf form- und fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer bis dahin gezahlte Gebühren für den gebuchten Gegenstand zurückerstattet.
  • Die Rückerstattung dieser Gebühren erfolgt binnen 14 Tagen auf ein durch den Teilnehmer anzugebendes Konto.

    10.    Material: Widerruf

  • Der Widerruf einer Materialbereitstellung ist ausgeschlossen. 

    11.    Haftung und Schadenersatz

  • Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen wird durch innoreq mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. 
  • Eine Garantie für den Erfolg des Teilnehmer übernimmt die innoreq jedoch nicht. 
  • innoreq haftet insbesondere nicht für Schäden, die von Dritten im Vorfeld oder während einer Veranstaltung verursacht werden.
  • Im übrigen haftet innoreq nur für Schäden, die durch die Verletzung eigener rechtlicher Pflichten entstehen.
  • Für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet innoreq nicht.

    12.    Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte

  • Alle Materialien, die dem Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung von innoreq zur Verfügung gestellt werden (gleich, ob in elektronischer oder materieller Form), sind geistiges Eigentum der innoreq und unterliegen entsprechenden Urheber- und Markenrechten. Alle Rechte an diesem Material bleiben innoreq vorbehalten.
  • innoreq räumt dem Teilnehmer ein ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für dieses Material zur eigenen Weiterbildung ein.
  • Sofern das bereitgestellte Material weitergehend genutzt werden darf, weist innoreq im Rahmen einer Veranstaltung ausdrücklich darauf hin. 
  • In diesem Fall kann der Teilnehmer auf Wunsch eine entsprechende Erklärung der innoreq erhalten.
  • Sofern der Teilnehmer Teile des Materials in irgendeiner Form vervielfältigen möchte (z.B. für die Nutzung im Firmen-Intranet), muss er diese hierfür lizensieren. 
  • Für die Lizensierung von Material für die Nutzung in einem definierten Organisationsbereich des Teilnehmers wird innoreq gegebenenfalls ein individuelles Angebot erstellen.
  • Sofern der Teilnehmer Material der innoreq lizensiert, muss er sicherstellen, dass alle Markenrechte der innoreq gewahrt bleiben. Insbesondere muss das Logo von innoreq jederzeit und überall mit den genutzten oder vervielfältigten Inhalten verbunden bleiben und eindeutlg und klar erkennbar sein 
  • Gegen Verstöße gegen die Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte wird innoreq rechtliche Schritte unternehmen.

    13.    Datenschutz

  • Daten, die der Teilnehmer im Rahmen einer Anmeldung oder Registrierung an innoreq übermittelt, werden zur Kundenbetreuung und Vertragsabwicklung digital gespeichert.
  • Für diese Speicherung werden Dienste von Vertragspartnern in Anspruch genommen. innoreq hat mit diesen Partnern entsprechende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen. Weitere Angaben hierzu enthält die Datenschutzerklärung (https://datenschutz.innoreq.com).
  • innoreq sichert dem Teilnehmer die vertrauliche Verwendung dieser Daten im Rahmen dieser Verpflichtungen zu.

    14.    Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 
  • An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

    15.    Sonstiges

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. 
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand für Streitigkeiten, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht sind oder damit in Verbindung stehen, ist Erlangen.
Das Logo der innoreq® GmbH - Menschen. Entwickeln. Werte.

innoreq® GmbH

Allee am Röthelheimpark 54

91052 Erlangen

Germany 

Das Angebot der innoreq® GmbH richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, nicht an Endverbraucher.

© innoreq® GmbH - Alle Rechte vorbehalten.